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Studium und Lehre, Veranstaltungen

Föderalismus im Wissenschaftssystem – mehr Licht als Schatten

Am 21. September 2026 waren wir bei der Auftakttagung der Forschungsstelle für interdisziplinäre föderale Hochschulrechtsvergleichung (FifHO) am Deutschen Zentrum für Wissenschafts- und Hochschulforschung dabei. Hochschulrecht mag für Nicht-Jurist:innen zunächst trocken wirken. Die Tagung zeigte jedoch eindrücklich, dass es sich um ein Thema mit hoher praktischer und gesellschaftlicher Relevanz handelt – für Hochschulen, Wissenschaftspolitik und die Gestaltung von Studium, Lehre, Forschung, Transfer und Verwaltung.

Hochschulrecht als demokratische Errungenschaft

Gesetze sind mehr als Regeln, die Hochschulen einhalten müssen und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden können. Hochschulgesetze prägen das Handeln der Akteur:innen im Wissenschaftssystem. Sie drücken aus, welche Aufgaben Wissenschaft aus gesellschaftlicher Sicht übernehmen soll, nach welchen demokratischen Prinzipien Hochschulen organisiert werden und welche politischen Steuerungsideen damit verbunden sind. Die einzelnen Regelungen haben zudem eine eigene Geschichte und mussten teilweise lange erkämpft werden.

Zugleich schaffen rechtliche Regelungen Verlässlichkeit: etwa durch die Anerkennung akademischer Abschlüsse, transparente Prüfungsverfahren oder geregelte Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen. Neben grundlegenden Garantien wie Wissenschaftsfreiheit und Föderalismus betrifft dies auch den konkreten Hochschulalltag. Grundordnungen sowie Studien-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen sind nachgelagerte Rechtsnormen und wirken sich unmittelbar auf Studierende, Lehrende und Beschäftigte aus.

Die Tagung bewegte sich in dieser Spannbreite zwischen verfassungsrechtlichen Grundlagen und hochschulischer Praxis. Sie machte deutlich, dass der Vergleich von Gesetzen und Ordnungen über Länder- und Hochschulgrenzen hinweg wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Gestaltung des Wissenschaftssystems liefern kann.

Regelungsvielfalt: Ein Schatz, den es zu heben gilt

Da die Wissenschafts- und Hochschulpolitik im deutschen Föderalismus weitgehend Ländersache ist, führt zu einer großen Vielfalt rechtlicher Regelungen. Wäre ein einheitliches System deshalb nicht einfacher? Juniorprofessor Nikolas Eisentraut von der Leibniz Universität Hannover argumentierte überzeugend dagegen: Föderalismus ist nicht nur ein Gegenmodell zu zentralistischen Strukturen. Er sichert auch eine vielfältige, regional- und kontextsensible Bildungs- und Hochschullandschaft und kann Raum für unterschiedliche, innovative Regelungsansätze eröffnen. In der Architektur des Grundgesetzes wirkt Föderalismus zudem als Stabilitätsanker gegen autoritäre und wissenschaftsfeindliche Zugriffe.

Damit diese Vielfalt produktiv wird, braucht es allerdings einen kooperativen und solidarischen Wettbewerb. In den Diskussionen wurde auf die stattfindende Novellierung des Hochschulgesetzes in Niedersachsen verwiesen. Dort wurde bewusst betrachtet, welche Regelungen andere Länder getroffen haben und was daraus für das eigene Gesetzgebungsverfahren gelernt werden kann. Vertreter:innen aus Ministerien betonten außerdem den hohen Nutzen eines kontinuierlichen Austauschs über Ländergrenzen hinweg, der bislang allerdings vor allem über persönliche Netzwerke erfolgt.

Eine zentrale Voraussetzung des Voneinander-Lernens ist, dass Unterschiede und Gemeinsamkeiten überhaupt systematisch sichtbar werden. Lisa-Marie Hartwig vom DZHW verdeutlichte die methodischen Herausforderungen solcher Vergleiche. Sie plädierte für eine sorgfältige Balance zwischen klaren Forschungsfragen, praktikablen Vergleichssystematiken und einer pragmatischen Eingrenzung der Untersuchungsgegenstände. Gerade angesichts der Vielfalt rechtlicher Dokumente und Regelungsebenen ist diese methodische Reflexion zentral.

Wie Regeln wirken, kann nur interdisziplinär erfasst werden

Besonders relevant werden Rechtsvergleiche dort, wo sie nicht bei einer Gegenüberstellung von Regelungen stehen bleiben, sondern nach deren Wirkungen fragen. Prof. Dr. Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung warb deshalb für eine interdisziplinäre Rechtswirkungsforschung. Diese untersucht nicht nur den juristischen Gehalt von Normen, sondern auch, wie sie in Hochschulen von unterschiedlichen Akteur:innen interpretiert, umgesetzt und gelebt werden. Die Zusammenhänge zwischen formalen Regelungen und tatsächlicher Praxis seien komplexe Übersetzungsleistungen. Veränderungen im Verhalten und Handeln ließen sich in aller Regel nicht linear auf einzelne Vorschriften zurückführen.

Einen konkreten Einblick in die Erforschung solcher Zusammenhänge bot Prof. Dr. Christoph Hönnige von der Leibniz Universität Hannover mit der Vorstellung des Projekts „Regelwerk-BMFTR“. Das Vorhaben untersucht, wie Regelungen und Regelungsdichte in Landeshochschulgesetzen sowie in Zulassungs-, Beratungs- und Prüfungsregelungen mit Studienverläufen zusammenhängen. Manche Länder und Hochschulen regeln zum Beispiel Prüfungen und Anwesenheiten strikter als andere. Führt dies aber zu niedrigeren Abbruchquoten, höherer Studierendenzufriedenheit und höheren Kompetenzen?

Warum sich der vergleichende Blick über den eigenen Tellerrand lohnt

Für HIS-HE ist der vergleichende Blick besonders anschlussfähig. In der Beratung von Hochschulen begegnen uns regelmäßig Fragen danach, wie andere Hochschulen Fachbereiche strukturieren, Studienangebote gestalten oder ihre Verwaltung personell und organisatorisch aufstellen. Solche Vergleiche dienen nicht nur der Standortbestimmung oder dem Benchmarking. Sie sind vielmehr Ausgangspunkte für Lern- und Veränderungsprozesse, die die Hochschulen angehen wollen.

Entscheidend ist dabei, den Blick über die eigene Hochschule hinaus mit einer sorgfältigen Einordnung zu verbinden: Welche Regelungen und Organisationsformen haben sich unter welchen Bedingungen bewährt? Wie wirken sie auf interne Prozesse, Studienerfolg oder die Veränderungsfähigkeit einer Hochschule? Welche Erfahrungen lassen sich übertragen und wo liegen auch die Besonderheiten der eigenen Hochschule?

Die Forschungsstelle kann hierfür wichtiges Wissen bereitstellen. Ihre Arbeit verbindet den Vergleich rechtlicher Rahmenbedingungen mit der Frage nach Wirkungszusammenhängen in der Praxis – und schafft damit eine wertvolle Grundlage für eine evidenzorientierte Weiterentwicklung von Hochschulen und des Wissenschaftssystems.


Bildquelle: https://fifho.dzhw.eu/forschungsstelle


Dr. Carolin Vogler
Dr. Christian Kühn