Energiemanagement entwickelt sich an Hochschulen zunehmend von einer technischen Betriebsaufgabe zu einem strategischen Steuerungsthema. Die aktuellen Referentenentwürfe zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) vom 9. April 2026 sowie zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 5. Mai 2026 machen deutlich, dass sich die regulatorischen Anforderungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den kommenden Jahren weiterentwickeln werden.
Hochschulen zählen mit ihren Laborgebäuden, Rechenzentren, Bibliotheken und komplexen Campusstrukturen zu den energieintensivsten Einrichtungen der öffentlichen Hand. Gleichzeitig stehen sie vor der Herausforderung, Klimaschutzziele, Versorgungssicherheit, steigende Energiekosten und die Modernisierung ihrer technischen Infrastruktur miteinander in Einklang zu bringen. Begrenzte finanzielle Ressourcen sowie komplexe Zuständigkeiten zwischen Hochschule, Landesbauverwaltung und Ministerien erschweren vielerorts die Umsetzung.
Die geplanten Änderungen im Energieeffizienzgesetz erhöhen insbesondere die Anforderungen an Monitoring, Datentransparenz und die Bewertung von Effizienzmaßnahmen. Energieverbräuche sollen systematisch erfasst, belastbare Daten bereitgestellt und Maßnahmen nachvollziehbar priorisiert werden.
Darüber hinaus sieht der aktuelle Referentenentwurf des EnEfG vor, dass öffentliche Einrichtungen ihre Energieverbrauchsdaten künftig an ein zentrales Energieverbrauchsregister melden. Damit steigt der organisatorische und technische Anpassungsbedarf erheblich. Viele Einrichtungen verfügen zwar über Gebäudeautomationssysteme oder Energiemanagementsoftware und damit auch über Verbrauchsdaten, jedoch oft nicht über ein hochschulweit integriertes Energiecontrolling mit geeigneten Energiedatenplattformen.
Parallel dazu bringt das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz Vorgaben aus der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) in die Praxis. Gebäudeautomation, Energiemonitoring und digitale Gebäudedaten gewinnen dadurch im Hochschulbetrieb zunehmend an Bedeutung. Unterschiedliche technische Systeme, fehlende Messdaten und historisch gewachsene Strukturen erschweren jedoch oftmals eine durchgängige Erfassung und Bewertung von Energieverbräuchen sowie die Betriebsoptimierung von Nichtwohngebäuden.
Die DIN EN ISO 50001 bietet hierfür einen strukturierten methodischen Rahmen. Anders als klassische Einzelmaßnahmen oder projektbezogene Energieeinsparprogramme etabliert die Norm einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Energieverbräuche werden systematisch erfasst und bewertet. Darauf aufbauend werden Maßnahmen abgeleitet, deren Wirksamkeit regelmäßig durch die Hochschulleitung überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Dadurch wird Energieeffizienz zu einem festen Bestandteil der strategischen Hochschulsteuerung.
Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem unterstützt Hochschulen nicht nur bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern stärkt zugleich die strategische Steuerungsfähigkeit im Spannungsfeld von Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit.
Erforderlich ist hierfür die Einbindung aller Bereiche und Statusgruppen der Hochschule, die Einfluss auf Energieverbräuche und Betriebsabläufe haben.
Damit wird Energiemanagement zunehmend zu einer Grundlage datenbasierter Hochschul- und Infrastruktursteuerung. In der Vergangenheit gab es so gut wie keine zertifizierten Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 an Hochschulen. Eine gewisse Verbreitung haben Umweltmanagementsysteme in Form von EMAS erreicht. Diese beinhalten auch den Bereich Energie – wenn auch weniger tiefgehend als ein Energiemanagementsystem. Mit den Vorgaben aus dem EnEfG ist der Anteil der Hochschulen, die sich mit der Einführung eines Energiemanagementsystems befassen, deutlich gestiegen. Unabhängig von der der oft gestellten Frage, was denn besser zu den Hochschulen passt oder vielleicht nur einfacher umzusetzen ist, kann die Einführung eines Managementsystems sich hier grundsätzlich vorteilhaft auswirken.
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