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Nachhaltigkeit

Antrieb für die Mobilität

Mobilitätsmanagement ist weiterhin ein relevantes Thema, das Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beschäftigt. Neben der Attraktivität und Praktikabilität, also der sicheren, schnellen und einfachen Erreichbarkeit der Wirkungsstätten, sind der Klimaschutz und die Reduzierung von CO2-Emissionen die Hauptmotive für eine strukturierte Beschäftigung mit der Mobilität.

Mobilitätsmanagement an wissenschaftlichen Einrichtungen betrifft Dienstreisen, die Wege zum Arbeits- und Studienort, zwischen den Standorten und den Fuhrpark. Die Hochschulen haben hier schon Vieles umgesetzt: die Beispiele reichen von Dienstreise-Leitlinien mit der Bevorzugung digitaler Formate und der Vermeidung von Kurzstreckenflügen, über die Förderung des Radverkehrs und einer verbesserten Anbindung an den ÖPNV bis zur Umstellung der Dienstfahrzeuge auf Elektroantrieb. Trotz allem ist hier noch Luft nach oben.

Damit die Fahrt fortgesetzt werden kann, wurde ein weiterer Fördertopf im Mai vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgemacht. Die Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ soll die modellhafte Umsetzung technischer, organisatorischer, infrastruktureller und informatorischer Maßnahmen bestärken.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) administriert als Bewilligungsbehörde das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement BMM. Das Programm unterstützt sowohl innovative Konzepte als auch die Verbreitung bereits bewährter Ansätze und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Förderung hat drei inhaltliche Schwerpunkte: Modul 1 (Breitenförderung ) und Modul 2 (Initialförderung) zielen auf Klein- und Mittelständische Unternehmen ab. Das Modul 3 (Innovationsförderung) fördert die Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Die Antragsstellung für dieses Modul ist ab der 2. Jahreshälfte 2023 möglich.

Das übergeordnete Ziel aller drei Module ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens mit koordinierenden, informatorischen, organisatorischen und beratenden Maßnahmen.

Weitere Informationen:

https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/BMM_Inhalt.html

https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Uebersicht

Bildquelle: iStock-1389962455_den_belitsky