Aufgrund der Reform des Psychotherapeuten-Gesetzes (PsychThG) und der zugehörigen Approbationsordnung (PsychThApprO) unterliegen universitäre Psychologisch-Psychotherapeutische Hochschulambulanzen aktuell einem starken Wachstum. Damit verbunden ist an vielen Universitäten die Frage, wie sich der perspektivisch zu erwartende Flächenbedarf kalkulieren lässt.
Psychologisch-Psychotherapeutische Hochschulambulanzen sind Einrichtungen der Universitätspsychologien, die zum Zweck von Forschung und Lehre Psychotherapien durchführen, welche auch mit Krankenkassen abgerechnet werden können. Allerdings unterscheiden sich diese Einrichtungen in mehreren potenziell relevanten Dimensionen, und diese Einflussfaktoren stehen miteinander in Beziehung und bedingen sich gegenseitig. Beispielsweise haben die Anzahl an Studierenden, aber auch das didaktische Konzept Einfluss auf die notwendige Anzahl an Patient:innen bzw. (Lehr-)Therapien, die in einer solchen Ambulanz durchgeführt werden müssen.
Die Anzahl an notwendigen Therapiestunden werden nicht nur von der Anzahl der Patient:innen beeinflusst, sondern auch durch deren Störungsbilder und Schweregrad, aber auch durch die Psychotherapieform determiniert. So werden im weit verbreiteten kognitiv-verhaltenstherapeutischen Bereich Kurzzeittherapien von 5 bis 15 Sitzungen angeboten, während bei psychoanalytischen oder tiefenpsychologischen Therapien Behandlungsverläufe von über fünfzig Stunden pro Therapie bzw. Patient:in keine Seltenheit sind.
Die Anzahl an Patient:innen-Kontakten einer Ambulanz hängt darüber hinaus maßgeblich von Art und Ausmaß der Forschungsprojekte ab. So ist es u. a. ein Unterschied, ob kleinteilig mimische Interaktionen in Therapiesitzungen oder mit hohen Fallzahlen diagnostische Instrumente untersucht werden.
HIS-HE schlägt auf Grundlage einer aktuellen Untersuchung vor, der Bemessung des Bedarfs an Therapieräumen die Anzahl an Mitarbeiter:innen mit Therapieschwerpunkt (= Anzahl Therapeut:innen) sowie die Anzahl an durchgeführten Therapiestunden/Woche zugrunde zu legen, vgl. Abb.
Abb.: Einflussfaktoren auf den Bedarf an Therapieräumen
Dies stellt einen pragmatischen Ansatz dar, um die Vielzahl an miteinander verflochtenen Einflussvariablen zu handhaben. Die dahinterliegenden Überlegungen zur Finanzierung der Stellen sowie zur Sicherung der Lehre etc. sind insofern für die Bemessung des Flächenbedarfs nicht maßgeblich.
Der konkrete Flächenbedarf hängt dann zum einen davon ab, ob die Therapieräume im Einzelraummodell oder im Belegraummodell organisiert werden, d. h. ob Therapeut:innen ein Einzelraum zur Verfügung gestellt wird oder ob frei buchbare, nicht personalisierte Therapieräume vorgehalten werden. Zum anderen wirken sich natürlich die Flächenansätze auf den Flächenbedarf aus. Diese unterscheiden sich z. B. für Erwachsenen-, Kinder- und Jugendtherapien und für unterschiedliche, regulär vorzusehende Gesprächsgruppengrößen.
Weitere Informationen zur Methode und den Ergebnissen der durchgeführten Fallstudie sowie zur Bemessung des Flächenbedarfs Psychologisch-Psychotherapeutischer Hochschulambulanzen finden Sie unter: https://medien.his-he.de/publikationen/detail/psychologisch-psychotherapeutische-hochschulambulanzen.
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